REFERENZEN

Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/ öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen – ÖbVIG NRW –

§3 Allgemeine Berufspflichten

(1) Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat seinen Beruf selbstständig und eigenverantwortlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Er hat sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit dem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs unvereinbar ist. In Ausübung seines Berufs muss sein Verhalten der Achtung und dem Vertrauen entsprechen, die dem Beruf entgegengebracht werden.

(2) Er ist verpflichtet, über Angelegenheiten, die ihm in Ausübung seines Berufs anvertraut oder sonst wie bekannt werden, Schweigen zu bewahren, es sei denn, dass er von der Schweigepflicht entbunden ist oder seinen Verpflichtungen gegenüber der Aufsichtsbehörde nachkommen muss. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch bestehen, wenn die Bestellung nach § 6 erloschen ist. Er muss die bei ihm eingesetzten Personen in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichten; die Verpflichtung ist zu dokumentieren.

(3) Regelungen anderer Gesetze und Verordnungen, die bei der Durchführung von Amtshandlungen einzuhalten sind, bleiben unberührt, soweit aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

(4) Werbung ist ihm gestattet, soweit er damit in Inhalt und Form sachlich und berufsbezogen informiert.

(5) Er hat sich in dem für seine Berufsausübung erforderlichen Umfang fortzubilden.

(6) Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dafür zu sorgen, dass die für ihn aufgrund dieses Gesetzes geltenden Berufspflichten auch von den bei ihm beschäftigten Personen, seinen Kooperationspartnern (§ 13) sowie sonstigen Vertragspartnern beachtet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure darf ich Ihnen hier keine Referenzprojekte präsentieren.

Selbstverständlich gebe ich Ihnen telefonisch gerne Auskunft über bereits realisierte Projekte oder ich informiere Sie in einem persönlichen Gespräch über unsere Dienstleistungen.