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LEISTUNGSSPEKTRUM

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Sonstige Vermessung

Abrechnung der Leistungen

Die Abrechnung der beauftragten Leistungen erfolgt nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – (HOAI), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung.